Klage gegen Biontech wegen möglicher Impffolgen abgewiesen
Das Landgericht Hamburg hat erneut eine Klage gegen den COVID-19-Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen. Die Klägerin konnte keinen Zusammenhang zwischen ihren Symptomen und der Impfung nachweisen. Der Richter erklärte, dass die von der Klägerin vorgelegten medizinischen Unterlagen hierfür nicht ausreichend seien.
Das Urteil wurde am Montagmorgen verkündet. Es ist nicht der erste Fall in Hamburg: Im März wurde eine ähnliche Klage gegen Biontech abgewiesen. Insgesamt wurden im Land bereits etwa 100 solcher Klagen geprüft.
Klägerin forderte 150.000 Euro Entschädigung
Die Klägerin ist eine Ärztin, die Impfungen skeptisch gegenüberstand. Trotzdem war sie verpflichtet, sich impfen zu lassen. Nach drei Impfungen klagte sie über Schmerzen im oberen Körperbereich, Schwellungen der Gliedmaßen und andere Symptome. Sie verlangte eine Entschädigung von mindestens 150.000 Euro.
Ärztin zweifelt an der Wirksamkeit der Impfung
Die Klägerin stellte auch die Wirksamkeit der Impfung in Frage. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Impfstoff wissenschaftlich geprüft und von medizinischen Experten zugelassen wurde. Diese haben bestätigt, dass der Nutzen der Impfung die Risiken überwiegt. Dieser Fakt bleibt auch nach der Klage bestehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärztin hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung einzulegen.